Wer ist berechtigt?
Die OÖ Tafel ist Anlaufstelle für jene Menschen, die mit wenigen hundert Euro im Monat auskommen müssen.
Suchst auch du Unterstützung?
Jeder Mensch ist individuell. Aus langjähriger Erfahrung wissen wir, dass die Lebensumstände einzelner Personen unterschiedlicher nicht sein können. Wir suchen daher immer ein persönliches Gespräch, um jenen helfen zu können, die unsere Unterstützung wirklich brauchen. Als Richtwert für den Bezug unserer Leistungen gilt die Sozialhilfe, die wir aber um jene Beträge laut Armutsgefährdungsschwelle der Armutskonferenz erhöhen, um den Druck der finanziellen Lage etwas zu mildern. Aktuelle Zahlen finden Sie hier.
Wichtig ist für uns, dass wir den Missbrauch unserer Services vermeiden. Aus diesem Grund verlangen wir auch von allen AntragstellerInnen, die erforderlichen Bestätigungen zu bringen:
- Haushaltsgemeinschaft – Bestätigung (Meldeamt/Magistrat)
- Letzter Verdienstnachweis (Dienstgeber, AMS, Pensionsnachweis, …), ab 18 Jahre
- Versicherungsdatenauszug (ÖGK), ab 18 Jahre
Danach stellen wir eine Berechtigung für zwei Jahre aus, nach Ablauf der Zeit wird diese erneut geprüft. Ausgenommen sind PensionistInnen, die eine unbefristete Genehmigung erhalten. – Eine individuelle Beratung bei Fragen zur Sozialhilfe bieten auch zahlreiche Sozialberatungsstellen in ganz Oberösterreich.